Die Dr. Höhne Anwalts- & Steuerkanzlei vertritt vor allem ausländische Immobilieneigentümer und Unternehmen mit all ihren Fragestellungen in Spanien. Die Tätigkeitsbereiche werden in Recht und Steuern aufgeteilt:
Im spanischen und im katalanischen Recht liegt der hauptsächliche Arbeitsbereich auf dem Gebiet des Grundstücks-, Gesellschafts- und allgemeinen Zivilrechts. Dies umfasst die Beratung bei jeder Art von Immobiliengeschäften, die Überprüfung von Eigentumsverhältnissen von Grundstücken, die Abfassung von privatschriftlichen und notariellen Verträgen im weitesten Zusammenhang mit Immobilien, die Immobilienfinanzierung mitsamt der Vermittlung von Hypotheken, die Durchführung von Grundbucheintragungen, die Gründung von Gesellschaften, die Übertragung von Immobilien von Eltern auf ihre Kinder durch Schenkung oder Verkauf, kurz alle rechtlichen Fragen, die in irgendeiner Weise mit Immobilien verbunden sind.
Im Erbrecht werden wir mit der Abwicklung von Erbschaften in Spanien sowie mit der Abfassung von Testamenten, der Regelung von Nachlässen und jeder anderen Form letztwilliger Verfügungen von Todes wegen oder zu Lebzeiten beauftragt. Dabei erfolgt die Bearbeitung stets unter Berücksichtigung der Regelungen des deutschen Erbrechts und der jeweiligen steuerlichen Konsequenzen.
Auch das Führen von Zwangsvollstreckungsverfahren gehört zu den Tätigkeitsbereichen der Dr. Höhne Anwalts- & Steuerkanzlei. Dabei ist die Zwangsvollstreckung neben spanischen Titeln auch aus ausländischen Titeln möglich. Im Unterschied zu Deutschland ist zu beachten, dass zur Vollstreckung in Spanien stets ein Gerichtsverfahren einzuleiten ist, bei dem in der Regel ein in Spanien zugelassener Abogado (Rechtsanwalt) hinzuzuziehen ist.
Die Führung von Zivilprozessen stellt einen bedeutenden Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei dar. Gerade auf diesem Gebiet ist die Kommunikation mit dem prozessführenden Anwalt in der Muttersprache von besonderer Bedeutung. Die Kanzlei Dr. Höhne tritt vor spanischen Gerichten stets durch unsere einheimischen Rechtsanwälte auf, um so eine optimale Interessenwahrnehmung unserer Mandanten zu gewährleisten. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Region sind unsere Mitarbeiter bei Gerichten und Kollegen wohl bekannt.
Im Strafrecht verfügen wir mit RA Joan Grabalosa i Rexach über einen versierten Strafverteidiger. In komplizierten Fällen kann unser freier, deutschsprachiger Mitarbeiter, Prof. Dr. Hernán Hormazábal Malarée, ehemaliger Richter am Landgericht und ordentlicher Professor für Strafrecht an der Universität Girona, beigezogen werden,
