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Tätigkeitsbereiche

Die Dr. Höhne Anwalts- & Steuerkanzlei vertritt vor allem ausländische Immobilieneigentümer und Unternehmen mit all ihren Fragestellungen in Spanien. Die Tätigkeitsbereiche werden in Recht und Steuern aufgeteilt:

» Spanisches und katalanische Recht

Im spanischen und im katalanischen Recht liegt der hauptsächliche Arbeitsbereich auf dem Gebiet des Grundstücks-, Gesellschafts- und allgemeinen Zivilrechts. Dies umfasst die Beratung bei jeder Art von Immobiliengeschäften, die Überprüfung von Eigentumsverhältnissen von Grundstücken, die Abfassung von privatschriftlichen und notariellen Verträgen im weitesten Zusammenhang mit Immobilien, die Immobilienfinanzierung mitsamt der Vermittlung von Hypotheken, die Durchführung von Grundbucheintragungen, die Gründung von Gesellschaften, die Übertragung von Immobilien von Eltern auf ihre Kinder durch Schenkung oder Verkauf, kurz alle rechtlichen Fragen, die in irgendeiner Weise mit Immobilien verbunden sind.

» Erbrecht

Im Erbrecht werden wir mit der Abwicklung von Erbschaften in Spanien sowie mit der Abfassung von Testamenten, der Regelung von Nachlässen und jeder anderen Form letztwilliger Verfügungen von Todes wegen oder zu Lebzeiten beauftragt. Dabei erfolgt die Bearbeitung stets unter Berücksichtigung der Regelungen des deutschen Erbrechts und der jeweiligen steuerlichen Konsequenzen.

» Zwangsvollstreckung

Auch das Führen von Zwangsvollstreckungsverfahren gehört zu den Tätigkeitsbereichen der Dr. Höhne Anwalts- & Steuerkanzlei. Dabei ist die Zwangsvollstreckung neben spanischen Titeln auch aus ausländischen Titeln möglich. Im Unterschied zu Deutschland ist zu beachten, dass zur Vollstreckung in Spanien stets ein Gerichtsverfahren einzuleiten ist, bei dem in der Regel ein in Spanien zugelassener Abogado (Rechtsanwalt) hinzuzuziehen ist.

» Zivilprozesse

Die Führung von Zivilprozessen stellt einen bedeutenden Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei dar. Gerade auf diesem Gebiet ist die Kommunikation mit dem prozessführenden Anwalt in der Muttersprache von besonderer Bedeutung. Die Kanzlei Dr. Höhne tritt vor spanischen Gerichten stets durch unsere einheimischen Rechtsanwälte auf, um so eine optimale Interessenwahrnehmung unserer Mandanten zu gewährleisten. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Region sind unsere Mitarbeiter bei Gerichten und Kollegen wohl bekannt.

» Strafrecht

Im Strafrecht verfügen wir mit RA Joan Grabalosa i Rexach über einen versierten Strafverteidiger. In komplizierten Fällen kann unser freier, deutschsprachiger Mitarbeiter, Prof. Dr. Hernán Hormazábal Malarée, ehemaliger Richter am Landgericht und ordentlicher Professor für Strafrecht an der Universität Girona, beigezogen werden,

» Steuerrecht
Im Steuerrecht erledigen die Mitarbeiter der Abteilung „Steuern“ für ihre Mandanten sämtliche steuerlichen Fragen. Sie erstellen ihre Buchhaltung und fertigen die Jahresabschlüsse mitsamt allen Steuererklärungen. Dabei sind sie in gleicher Weise für in Spanien ansässige wie für nicht in Spanien ansässige Steuerpflichtige tätig. Für die  Mandanten aus dem Firmenbereich ist von besonderer Bedeutung, dass bei komplizierten steuerlichen Problemen die offenen Fragen mit den deutschen Mitarbeitern auf Deutsch besprochen und so Verständigungsprobleme vermieden werden können. Die Mandanten werden auf Wunsch über unseren Steuererinnerungsservice rechtzeitig auf anstehende Steuererklärungen hingewiesen.