Die Mitarbeiter der Dr. Höhne Anwalts- & Steuerkanzlei, besteht aus deutschen wie auch aus spanischen Juristen und Steuerberatern. So wird in beiden Rechtsordnungen stets Sachkunde zur Lösung deutsch-spanischer Rechts- und Steuerfragen wie auch die Möglichkeit geboten, alle wichtigen Fragen mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf Deutsch zu besprechen. Anderseits wird sichergestellt, dass Gerichtsverfahren, Steuerangelegenheiten und ggf. Kontakte zu Behörden in engen Kontakt zu unseren spanischen Rechtsanwälten bzw. Steuerberatern geführt bzw. aufrecht erhalten werden.
Bei der Auswahl unserer Mitarbeiter ist das entscheidende Kriterium eine ausgezeichnete juristische und steuerliche Ausbildung, die durch Weiterbildungsprogramme ständig auf dem neuesten Stand gehalten wird. Hinzu kommen die perfekte Kenntnis der spanischen Sprache und des spanischen Rechts, Selbstständigkeit, Dynamik und Einsatzbereitschaft.
Eine weitere und besonders wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche juristische Beratung ist der enge langjährige Kontakt, den die Kanzlei zu lokalen Entscheidungsträgern pflegt und die Tatsache, dass die Kanzlei bei Gerichten und Kollegen bekannt ist.
In unseren Kanzleien sind folgende Mitarbeiter tätig:
Die Rechtsanwälte:
Dr. jur. Hans-Hellmut Höhne legte seine juristischen Examina nach Studien in Freiburg i. Brg., Nizza, Mainz und München ab und promovierte über das spanische Bankrecht. 1976 gründete er die Dr. Höhne, Anwalts- und Steuerkanzlei, in München. Nach Bestehen auch des spanischen Examens der Rechtswissenschaften verlegte er sie 1997 nach Platja d’Aro (Girona) und eröffnete in den folgenden Jahren weitere Büros in Madrid, Palma de Mallorca und Empuriabrava (Girona). In wenigen Jahren schuf Dr. Hans-Hellmut Höhne so eine der führenden deutsch-spanischen Anwalts- und Steuerkanzleien. Dr. Hans-Hellmut Höhne verstarb im Frühjahr 2007. Die Kanzlei wird unter seinem Namen weitergeführt.
Dr. Höhne war Autor zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des deutsch-spanischen Rechts. Von besonderer Bedeutung sind seine Standardwerke für Recht und Steuern für die Balearen und für Katalonien. Daneben wirkte er als Vortragender bei den verschiedensten Veranstaltungen über Themen der deutsch-spanischen Rechtsbeziehungen mit.
Steuern für die Balearen und für Katalonien. Daneben wirkte er als Vortragender bei den verschiedensten Veranstaltungen über Themen der deutsch-spanischen Rechtsbeziehungen mit.
Nach Studien in München, Barcelona und Südafrika schloss Rechtsanwalt und Abogado inscrito Julian Höhne sein Studium der Rechtswissenschaften mit zwei Prädikatsexamina ab, er ist in München und Girona als Rechtsanwalt bzw. Abogado inscrito zugelassen und vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt.
Während des Studiums wie auch als Referendar galt sein Interesse besonders dem Gesellschafts- und dem Steuerrecht. Bei seiner Mitarbeit in einer renommierten Münchner Kanzlei konnte er sich detaillierte Kenntnisse im Gesellschaftsrecht aneignen.
Durch enge familiäre und persönliche Beziehungen zu Spanien spricht Rechtsanwalt Höhne fließend Spanisch und kennt das Land und die hiesige Mentalität.
Joan Grabalosa hat nach dem Studium der Rechte an den Universitäten von Barcelona und Madrid ein weiterführendes Studium des europäischen Gemeinschaftsrechts an der Freien Universität Brüssel als Licencié spécial en droit communautaire abgeschlossen. Er hat seinen Beruf als Anwalt im Jahr 1991 begonnen und arbeitet seit 2001 in der Kanzlei Dr. Höhne, wo seine Tätigkeit in der Führung von Prozessen besteht. So wird sichergestellt, dass bei der Vertretung von Ausländern vor katalanischen Gerichten stets ein katalanischer Rechtsanwalt auftritt. Herr Grabalosa betreut unsere franzöischen Mandanten
Abogado Sergio Sans hat seine juristischen Studien 1996 in Barcelona abgeschlossen und sich anschliessend dort als Anwalt niedergelassen. Er hat in verschiedenen Kanzleien gearbeitet und war beispielsweise als Anwalt einer spanischen Anwaltsversicherung damit betraut, Kollegen in Haftungsprozessen zu vertreten.
Daniel Prieto ist als Kind spanischer Eltern in Deutschland zweisprachig aufgewachsen. Er hat seine juristische Ausbildung an der Universität in Tübingen und in Ulm mit zwei Prädikatsexamina abgschlossen. Seine Doktorarbeit über das spanische Arbeitsrecht an der Universität Tübingen ist überwiegend abgeschlossen. Daniel Prieto wird in Kürze seinen Doktortitel erhalten. Er ist als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer in Stuttgart zugelassen und vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland vertretungsberechtigt.
Prof. Dr. Hernán Hormazábal Malarée hat nach Studien in Santiago de Chile und in Barcelona an der „Universidad de Barcelona“ promoviert und sich dort auch habilitiert. Seit 1987 ist er ordentlicher Professor für Strafrecht an der „Universidad de Girona“ und war zudem von 1997 bis 2003 Vorsitzender Richter der 3. Kammer für Strafrecht am Landgericht Girona. Damit kennt er das Strafrecht in der Theorie wie in der Praxis. Prof. Dr. Hormazábal spricht Deutsch und ist mit dem deutschen Strafrecht bestens vertraut.
Prof. Dr. Hormazábal ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen über Wirtschaftsrecht und internationales Steuerstrafrecht. Sein wichtigstes Werk als Co-Autor ist das Standard-Lehrbuch „Lecciones de derecho penal“ („Lektionen im Strafrecht“), das an den Universitäten in Spanien und Südamerika zu Lehrzwecken weit verbreitet ist.
Prof. Dr. Hormazábal bearbeitet in unserer Kanzlei komplexe Strafrechtsfälle als freier Mitarbeiter. Dabei kommen ihm seine ausgezeichneten langjährigen persönlichen Kontakte zu den wichtigsten spanischen Strafrechtlern zu Gute.
Dolors Escobar Hermosilla hat ihr Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universidad Autónoma von Girona abgeschlossen und anschließend weiterführende Kurse im Steuerrecht bei verschiedenen Institutionen belegt. Seit 1988 ist sie als Asesora Fiscal (Steuerberaterin) tätig. In der Kanzlei Dr. Höhne, wo sie seit 1999 arbeitet, ist sie als freie Mitarbeiterin für die Buchhaltung und die Steuerberatung zuständig.
Durch ihre langjährige Zusammenarbeit mit der Kanzlei Dr. Höhne ist sie mit den unterschiedlichsten steuerlichen Fragen vertraut, die im Rechtsverkehr zwischen Spanien und dem restlichen Europa auftreten.
Bettina Zimmer hat ihre Prüfungen als Bilanzbuchhalterin und Controller bei der IHK in Koblenz abgelegt. Im Jahre 2004 hat sie ihren Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt und kurz darauf die Arbeit in unserer Kanzlei begonnen. Hier gehört sie als freie Mitarbeiterin zu den Ansprechpartnern für deutschsprachige Mandanten mit steuerrechtlichen und buchhalterischen Problem und zwar im spanischen wie auch im deutschen Steuerrecht. 