Wichtiger Hinweis
In Spanien sind einige Steuern, insbesondere die von Immobilieneigentümern zu zahlende Vermögenssteuer und die Einkommenssteuer, im Wege der steuerlichen Selbstveranlagung zu bezahlen. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen vom spanischen Finanzamt keine Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung und zur Steuerzahlung erhalten, sondern die Steuererklärung sind selbstständig fristgemäß zu erstellen und die Steuern zu zahlen. Werden die für die Abgabe der Steuererklärungen und die Einzahlung der Steuern bestehenden Fristen versäumt, kann die Finanzverwaltung empfindliche Säumniszuschläge erheben.
Um die Mandanten der Dr. Höhne Anwalts- & Steuerkanzlei an ihre Steuererklärungspflichten zu erinnern, schreiben wir unsere Mandanten auf Wunsch kostenfrei rechtzeitig vor der Erklärungsfrist an und weisen auf die anstehenden Fristen und Steuern hin.
Zur Anmeldung bitten wir, das hier erhältliche Bestellformular auszudrucken, auszufüllen und an unsere Kanzlei in Platja d’Aro zu senden.
Anmeldeformular für den Erinnerungsservice der Dr. Höhne Anwalts & Steuerkanzlei